I.

  Allgemeine Grundregeln

 

 

1. Gottesliebe
2. Zehn Gebote (Worte) / Dekalog
3. Bundesnormen (5Mo 27) unter Fluchandrohung
4. Gebot des Apostelkonzils oder Aposteldekret

I.1.1.

 Gottesliebe

 

 

Der HErr ist unser Gott, der HErr allein! Du sollst den HErrn, deinen Gott, aus ganzem Herzen, aus ganzer Seele und mit all deiner Kraft lieben. (5Mo 6,4.5)

esus antwortete: Das erste ist: Höre, Israel, der Herr, unser Gott, ist der einzige Herr. Darum sollst du den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit all deinen Gedanken und all deiner Kraft. (Mar 12,29.30)

I.1.2.

 Nächstenliebe

 

 

Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. (3Mo 19,18)

Als zweites kommt hinzu: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Kein anderes Gebot ist größer als diese beiden. (Mar 12,31)

I.2.

 Zehn Gebote (Worte) / Dekalog
 Die Tafel über Gott

 

I.2.1.

Der HErr ist unser Erlöser:

“JHWH - Ich bin dein Gott, der dich führte aus dem Haus der Knechtschaft.”

Neben dem HErrn gibt es keine anderen Götter, wer andere bekennt und Ihm nicht dient, hat an der Erlösung nicht teil:

CH bin dein Gott, der dich führte aus dem Land Ägypten, aus dem Haus der Dienstbarkeit.
Nichts sie dir andere Gottheit mir ins Angesicht und mache dir kein (Schnitz-)Bild, und alle Gestalt, die im Himmel oben, die auf Erden unten, die im Wasser (oder) unter der Erde ist, um sie anzubeten; - diene ihnen nicht, denn Ich bin dein Gott, bin ein eifernder Gottherr , zuordnend Fehl denen, die mich hassen, bis am dritten und vierten Glied, aber Huld tuend ins tausende denen, die mich lieben, denen, die meine Gebote wahren. (2Mo 20,2-6; 5Mo 5,6-10)

I.2.2.

Der Name Gottes darf nicht unnütz und ohne Bedacht ausgesprochen werden.

 

Trage nicht Seinen deines Gottes Namen auf das Wahnhafte, denn nicht straffrei läßt Er ihn, der seinen Namen auf das Wahnhafte trägt. (2Mo 20,7; 5Mo 5,11)

I.2.3.

Die Feiertage müssen als Ruhetage und als Tage des HErrn berücksichtigt werden.

 

edenke des Tags der Feier, ihn zu heiligen.
Ein Tagsechst diene und mache all deine Arbeit, aber der siebente Tag ist Feier Ihm, deinem Gott: nicht mache allerart Arbeit, du, dein Sohn, deine Tochter ... und dein Gast in deinen Toren. Denn ein Tagsechst machte Er den Himmel und die Erde ... am siebenten aber ruhte er, darum segnete Er den Tag der Feier, er hat ihn geheiligt. (2Mo 20,8-11; 5Mo 5,12-15)

I.2.4.

Den leiblichen Eltern gebührt Ehrung.

Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit sich längern deine Tage im Lande, das Er dein Gott dir gibt. (2Mo 20,12; 5Mo 5,16)

 

 Die Tafel über den Menschen

 

I.2.5.

Tötungsverbot

Morde nicht. (2Mo 20,13; 5Mo 5,17)

I.2.6.

Verbot des Ehebruchs

Buhle nicht. (2Mo 20,14; 5Mo 5,18)

I.2.7.

Verbot des Diebstahls

Stiehl nicht. (2Mo 20,15; 5Mo 5,19)

I.2.8.

Verbot der Lüge

Sage nicht gegen deinen Genossen als Wahnszeuge aus.
(2Mo 20,16; 5Mo 5,20)

I.2.9.

Verbot, eine verheiratete Person zu begehren

Begehre nicht die Frau deines Genossen. (2Mo 20,17; 5Mo 5,21)

I.2.10.

Verbot, sich irgendein fremdes Gut zu wünschen.

Laß dich nicht lüsten das Haus deines Genossen, ... noch seinen Ochsen, seinen Esel, noch allirgendwas deines Genossen.
(2Mo 20,17; 5Mo 5,21)

 

I.3.

 Bundesnormen (5Mo 27,15-26 - unter Fluchandrohung)
 Gott gegenüber steht fern:

I.3.1.

wer ein Götzenbild oder Gussbild - ein Greuel für den HErrn -, ein Machwerk von Künstlerhand, verfertigt und insgeheim aufstellt. 15

I.3.2.

wer seinen Vater oder seine Mutter verwünscht. 16

I.3.3.

wer die Grenze seines Nachbarn verschiebt. 17

I.3.4.

wer einen Blinden auf dem Weg in die Irre führt. 18

I.3.5.

wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt. 19

I.3.6.

wer der Frau seines Vaters beiwohnt, denn er hat die Decke seines Vaters aufgedeckt. 20

I.3.7.

wer irgendeinem Tier beiwohnt. 21

I.3.8.

wer seiner Schwester, sei es die Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, beiwohnt. 22

I.3.9.

wer seiner Schwiegermutter beiwohnt. 23

I.3.10.

wer seinen Nächsten heimlich totschlägt. 24

I.3.11.

wer für Bestechungsgeld unschuldiges Blut vergießt. 25

I.3.12.

wer den Worten dieses Gesetzes nicht durch ihre Erfüllung Geltung verschafft. 26

I.4.

 Gebot des Apostelkonzils oder Aposteldekret (Apg 15)

 

enn es hat dem Heiligen Geist und uns gefallen, euch weiter keine Last aufzulegen, außer folgenden notwendigen Dingen: Ihr sollt euch enthalten von Götzenopferfleisch1, von Blut2, von Ersticktem und von Unzucht. Wenn ihr euch davor bewahrt, werdet ihr euch recht verhalten. (Apg 15,28.29)

  1. Fleischgenuss bei den heidnischen rituellen Feiern
  2. Blutgenuss als Getränk