III.

  Das Volk Gottes

 

 

 

1. eine von Gott erwählte Gemeinschaft
2. geschwisterlicher Bund von Juden und Christen
3. die Angehörigkeit zum Volk Gottes geht verloren, wenn
4. Gott ist das Haupt des Volkes
5. Unbeschnittenen und Ungetaufte
6. die gemeinsame Erwartung
7. Nationalität
    Zusammenfassung
 

 

III.1.

Das Volk Gottes ist eine von Gott erwählte Gemeinschaft von

 

 

1.

der nach der Sitte Abrahams und nach der mosaischen Ordnung beschnittenen männlichen Personen mitsamt der weiblichen unbeschnittenen Verwandtschaft.

 

 

2.

den einmalig und im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes rechtmäßig Getauften.

 

 

3.

den Katechumenen und solchen Personen, welche die Taufe begehren und bereit sind es öffentlich zu bekennen.
 

 

III.2.

Obwohl die Beschnittenen untereinander volksgenossenschaftlich und die Katechumenen und die Christen geschwisterlich verbunden sind, so sind alle untereinander durch den Zuruf "Avenu" (Unser Vater)  im geschwisterlichen Bunde.
 

 

III.3.

Der Angehörigkeit zum Volke Gottes wird eine Person verlustig, wenn sie

 

 

1.

Gottes Autorität ablehnt

 

 

2.

einer der Flüche aus dem mosaischen Fluchkodex trifft (siehe I, 3)

 

 

3.

hartnäckig das göttliche Recht verletzt, enthalten im Liebesgebot Gott und dem Nächsten gegenüber, im Kinderschändungsverbot Jesu und in den 10 Worten (Dekalog).
 

 

III.4.

Die Angehörigen des Volkes Gottes haben ein Haupt, Gott, und sind demgemäß ihm gegenüber für ihre Werke verantwortlich. Gottes Gericht nämlich prüft die Werke und nicht einen Glauben.
 

 

III.5.

1.

Alle Unbeschnittenen und alle Ungetauften, denen Gott Gnade schenkt, der Regel  III.3. nicht zu entsprechen, können zum Gottesvolk hinzugezählt werden, oder haben das Recht des Nächsten und des Fremden (unter uns).

 

 

2.

Die schlussendliche Zugehörigkeit zum Volke Gottes ist die Sache Gottes.
 

 

III.6.

In jeder Art der Gemeinschaft mit dem Volke Gottes einigt die Erwartung “Gott zu sehen”, oder “ein Gott und ein Volk zu sein”.
 

 

III.7.

Die Nationalität einer Person übt auf die Angehörigkeit zum Volke Gottes keinen Einfluss aus.
 

 

 

Zusammenfassung:
Das Volk Gottes entsteht im Bunde des Menschen mit Gott in der göttlichen Annahme des erschaffenen Menschen und in der göttlichen Verheissung den Menschen gegenüber. Die Angehörigkeit zum Gottesvolk ist von der Einhaltung der Pflichten abhängig. Die Pflichten, verbunden mit der Verheissung, schwächen den Menschen nicht, sondern sind die Grundlagen seiner Stärke. Gott will sich in seinem Volk als stark erweisen, was im Ehrennamen ‘Israel’ enthalten ist.
Es gibt 2 große Bündnisse mit Gott. Einen alten und einen neuen Bund. Das Volk des alten Bundes (Israel), und das Volk des neuen Bundes (Israel und die Kirche), welches ehrenweise den Namen Israel trägt oder das geistliche Israel genannt wird. (Gott möge sich als stark erweisen = Israel). Die Einsammlung beider Völker ist biblisch begründet in der Einsammlung im Unglauben und in der Einsammlung im Glauben. Jede der beiden Einsammlungen ist alleinige Tat Gottes.